Zwei Euro Geldstrafe für Loire-Winzer

Olivier Cousin ignorierte das französische Appellations-System. Seine Strafe fiel nun äußerst glimpflich aus.

Olivier Cousin ist alles außer angepasst: Der Rebell unter den Loire-Winzern baut auf seinen zwölf Hektar Weingarten in Martigne Briand streng biodynamisch an, verweigert Enzyme, Zucker und Sulfite. Das Pflügen erledigt Cousin ausschließlich mit seinem Pferd »Joker«. Seine Ablehnung des französischen Appellationssystems  brachte den Winzer nun aber vor Gericht. Doch mit dem Urteil kann Cousin zufrieden sein: Das Tribunal de Grande Instance in Angers verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von sage und schreibe zwei Euro. Das berichtet decanter.com.

2005 schied der vollbärtige Winzer mit dem Pferdeschwanz aus dem Appellationssystem aus, verwendete aber die Bezeichnung »Anjou« weiterhin auf den Etiketten seiner Tafelweine. Das war dem zuständigen französischen Nationalistitut für Herkunft und Qualität (INAO) ein Dorn im Auge. Der Staatsanwalt hatte für sechs Fälle von »Etikettenschwindel« eine Geldstrafe von 5000 Euro gefordert. Das äußerst milde Urteil bezeichnete Cousins Anwalt als »Ohrfeige für die INAO«.

Auch Cousin selbst war mit dem Schiedsspruch hochzufrieden – obwohl er zusätzlich die 690 Euro Gerichtskosten übernehmen muss. Es wäre ja nie seine Absicht gewesen, die Kunden zu täuschen, meinte er. Die Gegenseite gab sich trotz der geringen Geldstrafe ebenfalls zufrieden: Es sei dennoch ein Sieg für den Schutz der Appellation und werde anderen eine Warnung sein.

(sb)

Foto © Detlev Beutler / www.pixelio.de

Sascha Bunda
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