In Zukunft muss das jüngste Destillat in der Assemblage eines XO mindestens zehn Jahre anstelle von vormals sechs Jahren gereift ist.

In Zukunft muss das jüngste Destillat in der Assemblage eines XO mindestens zehn Jahre anstelle von vormals sechs Jahren gereift ist.
© BNIC Stephane Charbeau

XO Cognacs bald mit Alterskonto 10

Ab dem 1. April 2018 muss der jüngste Bestandteil eines jeden Cognac XO* mindestens zehn Jahre gereift sein.

In der Praxis ist es bereits Gang und Gäbe: Es gibt zahlreiche XO* Cognacs, deren jüngstes Eau-de-vie weit über zehn Jahre ist. Ab Anfang April 2018 jedoch soll jedes Eau-de-vie, dass als Cognac XO* gehandelt wird, mindestens zehn Jahre Reife aufweisen. Die aktuelle Anhebung passt nunmehr die Reglementierung an die Realität des Markes an und positioniert den Cognac XO* damit als noch hochwertiger.
Im Jahr 2011 vom Cognac-Verband (BNIC) bestätigt, wurde diese Maßnahme von den verschiedenen Marken schon vorausgesehen und frühzeitig umgesetzt. Um die Cognac-Häuser zusätzlich bei der aktuellen Umstellung zu unterstützen, hat das BNIC eine spezielle Maßnahme entwickelt: Diejenigen Eau-de-vie mit den Alterskonten sechs, sieben, acht und neun, die für XO* Cognacs noch vor dem 31. März 2018 abgefüllt werden, profitieren von einer zusätzlichen Fristverlängerung und dürfen noch bis zum 31. März 2019 gehandelt werden. Eine Deklarierung der Lagerbestände beim BNIC bis 1. März 2018 ist für die Häuser erforderlich.
*XO: »Hors d'âge«, »Extra«, »Ancestral«, »Ancêtre«, »Or«, »Gold« und »Impérial«. Die Bezeichnung »Napoléon« verbleibt mit einem Alterskonto von 6.

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