Wiener Gemischter Satz erhält DAC-Status

Mit dem Jahrgang 2013 erhält der besondere Tropfen aus der Bundeshauptstadt nun die geschützte Herkunftsbezeichnung.

Bereits Anfang Juni 2013 machte die Forderung der WienWein-Winzer, dem Wiener Gemischten Satz den DAC-Status zu verleihen, Schlagzeilen. Nun ist es fix: Ab dem Jahrgang 2013 erreicht der Wiener Gemischte Satz – er ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs und ein Stück Identität der Weinstadt Wien – den DAC-Status und somit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Damit ist gesichert, dass der Wiener Gemischte Satz ausschließlich aus Wien stammt und seine hohe Qualität durch strenge Regeln und Kontrollen gewährleistet ist und bleibt.

Mit der Unterzeichnung des vom Nationalen Weinkomitee eingebrachten Antrages zum DAC-Status des Wiener Gemischten Satzes durch Bundesminister Nikolaus Berlakovich hat ein Prozess seinen Schlusspunkt gefunden, der bereits seit Jahren läuft – die Renaissance des traditionellen Wiener Gemischten Satzes. Durch die neue Verordnung wird exakt definiert, welcher Wein diese Bezeichnung tragen darf. Damit wurde Bestrebungen, insbesondere der WienWein-Gruppe, die maßgeblich für den Erfolg dieser Wiener Wein-Spezialität im vergangenen Jahrzehnt verantwortlich zeichnet, Rechnung getragen, die Herkunft und hohe Qualität dieser Weine durch entsprechende Bestimmungen abzusichern.

Vom Schankwein zum Spitzenprodukt
Bereits im 19. Jahrhundert, als in den meisten anderen österreichischen Weinbaugebieten hauptsächlich Massenträger-Reben ausgepflanzt waren, setzte man in Wien auf Edelrebsorten wie Riesling, Rotgipfler, Weißburgunder und Traminer. Diese wurden zusammen mit anderen weißen Sorten im Weingarten gemischt ausgepflanzt und die geernteten Trauben im Keller gemeinsam verarbeitet. Dadurch entstanden nicht nur sehr vielschichtige Weine, die Eigenschaften wie Frische, Fruchtigkeit oder Körperreichtum vereinigten, sondern der Winzer hatte auch einen sicheren Ertrag: Durch die unterschiedlichen Blütezeitpunkte der Sorten führten auch widrige Witterungsumstände während der Blütezeit nie zu einem Totalausfall der Ernte.

Mit dem Trend zum reinsortigen Ausbau wurde der Gemischte Satz immer mehr zum einfachen Schankwein degradiert. Nur Weinbau-Legende Franz Mayer füllte ihn konsequent weiter in Bouteillen ab und glaubte an die Zukunft dieses Weines. Erst spät fand er damit Gehör und mit der Initiative der Gruppe »WienWein« erlebte der Wiener Gemischte Satz eine neue Blüte.

Mindestens drei weiße Rebsorten
Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50 Prozent sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest zehn Prozent umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5 Volumsprozent am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5 Prozent am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe »trocken« entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.

Qualitätswein-Herkunft Wien bleibt erhalten
Der DAC-Status gilt ausschließlich für die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden. »Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war«, erklärt Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing. »Der neu geschaffene DAC-Status für den Wiener Gemischten Satz ist eine viel strengere Qualitäts- und Herkunftsgarantie als die bisherige Regelung.«

Meilenstein für den Wiener Weinbau
»Mit der Wiener Gemischter Satz DAC haben wir einen Meilenstein in der jahrelangen konsequenten Qualitätspolitik des Wiener Weinbaus gesetzt. Die neuen Regelungen schärfen das Herkunftsprofil des Wiener Gemischten Satzes und spiegeln gleichzeitig die Vielfalt Wiens im Glas wieder«, zeigt sich Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitee Wiens, über die DAC Regelung erfreut. »In Wien haben wir als ›Stadt-Weinbaugebiet‹ eine ganz besondere Situation«, ergänzt Robert Fitzthum, der Direktor der Wiener Landwirtschaftskammer, »was auch manche Erschwernisse mit sich bringt. Umso erfreulicher ist es, dass mit der Erhebung des Wiener Gemischten Satzes in den DAC-Status die Einzigartigkeit und Eigenständigkeit des Wiener Weinbaus noch deutlicher hervorgehoben wird«.


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Marion Topitschnig
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