Weingut Schloss Schönborn ruft Weine zurück

Der hessischen Weinkontrolle zufolge soll ein technischer Betriebsleiter Weine mit nicht zulässigen önologischen Verfahren behandelt haben.

Schwerer Schlag für Paul Graf von Schönborn: Der Inhaber des Domänenweingutes Schloss Schönborn in Hattenheim bekam schlechte Nachrichten von der hessischen Weinkontrolle. Im Verfahren gegen den ehemaligen technischen Betriebsleiter deuten die Ermittlungen darauf hin, dass mehrere Weine mit nicht zulässigen önologischen Verfahren behandelt oder mit Weinen anderer Lagen aus dem Rheingau, teilweise auch eines anderen Weinanbaugebietes, verschnitten wurden.

Keine Gesundheitsgefährdung
Bei einem Rieslingsekt wurde so angeblich der Schwefelgehalt unzulässig reduziert, mehrere Spätburgunder wurden mit Wein aus einem anderen Anbaugebiet verschnitten und einigen Rieslingen wurde Weindestillat zugesetzt. Zu keinem Zeitpunkt habe gesundheitliche Gefahr bestanden, betonte das Weingut eine Feststellung der Behörden.

Geld zurück
Paul Graf von Schönborn zog umgehend die Konsequenzen. Ein neuer Leiter für das Weingut war bereits im November 2012 bestellt worden. Der Verkauf der über 20 betroffenen Weine aus den Jahren 2008 bis 2011 wurde sofort gestoppt. Sollten Kunden noch derartige Weine zuhause haben, will das Weingut den Kaufpreis erstatten. Eine Liste der betroffenen Weine steht auf der Homepage des Weingutes zur Verfügung.

Vor dem Abschluss der Ermittlungen und aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat der Inhaber beschlossen, freiwillig auf erteilte AP-Nummern der betroffenen Weine zu verzichten.

(sb)

Sascha Bunda
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