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Voting: Falstaff sucht die beliebtesten Burger-Lokale Deutschlands 2023

Machen Sie mit und wählen Sie Ihr Lieblings-Burgerrestaurant in Ihrer Region auf Platz 1.

Ein saftiges Patty, frischer Salat, außergewöhnliche Saucen und ein hausgemachtes Bun: Burger sind inzwischen weit mehr als nur ein schneller Snack zwischendrch und manche Restaurants haben sich sogar komplett auf den amerikanischen Klassiker spezialisiert. Nicht umsonst haben es Burger auch unter die Top 3 der beliebtesten Fast-Food-Gerichte geschafft.

Deshalb möchte Falstaff von Ihnen wissen: Welches Burger-Restaurant ist am beliebtesten und kann mit Frische, Qualität oder ausgefallenen Patties überzeugen?

Das Voting ist beendet. In Kürze werden hier die Ergebnisse bekanntgegeben.


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Das Procedere

Das Voting ist vom 2.2. bis 15.2.2023 um 12 Uhr mittags aktiv. 

Sollte Ihr Lieblings-Burgerrestaurant im Voting fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Burger-Lokale des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblingsbetriebe zu nominieren. Aus den meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für bestimmte Ballungsräume erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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