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Voting: Die beliebtesten Biergärten in Deutschland

Falstaff und Almdudler suchen die beliebtesten Biergärten. Ob in idyllischer Natur oder inmitten der Innenstadt – Deutschlands Biergärten sind enorm vielseitig. Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten ab!

Was gibt es schöneres, als im Sommer in bester Gesellschaft mit frisch gezapftem Bier anzustoßen? Glücklicherweise sind wir in Deutschland mit einem großen Angebot an Biergärten gesegnet. Auf der Suche nach den beliebtesten, hat Falstaff gemeinsam mit Almdudler die Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nennen. Jetzt liegt es an Ihnen, unter den zehn Meistgenannten für Ihren liebsten Biergarten abzustimmen!

Der neue Almdudler zuckerfrei
© Almdudler
Der neue Almdudler zuckerfrei

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Das Procedere

Das Voting ist bis 29. Juni 2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Biergarten fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Lokale berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Biergärten zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

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