Wir haben bei den Experten nachgefragt.

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Versichern: Das gilt es zu beachten

Von der Pandemie über Cyber-Attacken bis hin zur No-Show: Gegen was kann und vor allem gegen was soll sich die Branche in Zeiten wie diesen versichern?

So wie Elisabeth Berndl-Florian geht es derzeit Gastronomen und Hoteliers im ganzen Land. Die Chefin des 4-Sterne-Superior Hotels »Seefischer« am Millstätter See in Kärnten verfolgt genau die aktuellen Ge­schehnisse rund um den Coronavirus. Auch ihr Haus war vom Lockdown betroffen. Ob die Versicherungen Betriebsunterbrechungen wie diese am Ende bezahlen werden, ist unsicher. 

Erklärt wird die Sachlage wie folgt: Versicherungen zur Betriebsunterbrechung würden in Fällen wie diesen nur dann gelten, wenn von dem Betrieb selbst eine Seuchengefahr ausgeht. So zahlen Versicherungen für bis zu 30 Tage 100 Prozent des Nettoumsatzes. Eine Pandemie ist zudem in den meisten Verträgen für eine Betriebsunterbrechung ausgeschlossen oder mit unvergleichbar hohen Prämien verbunden.

»Die Tourismusbranche unterliegt einem ständigen Wandel, dementsprechend ist der Bedarf für Beratungen, die sämtliche neue Aspekte in ein Deckungskonzept übersetzen, in den vergangenen Jahren massiv gestiegen«, sagt Vorstandsvorsitzender Philipp Wassenberg von der Ergo Austria International AG. Er geht davon aus, dass in Zukunft auch Pandemien als Ursache von Betriebsunterbrechungs-Deckungen individuell und gegen Aufpreis angeboten werden. »Der aktuelle Markt zeigt, dass die derzeit vorhandenen Produkte zum Schutz vor Betriebsschließungen bei Epidemie oder Pandemie keinen ausreichenden oder gar lückenlosen Schutz bieten.«

Bündelversicherungen

Betriebsunterbrechungs-Versicherungen zählen im Bündel mit der Haftpflichtversicherung trotzdem zu einem der am häufigsten genutzten Modelle für die Gastronomie und Hotellerie, wie Vorstandsdirektorin Doris Wendler von der Wiener Städtischen Versicherung AG betont. »Hier werden üblicherweise nicht nur Unterbrechungsschäden aufgrund von Feuer abgedeckt, sondern auch nach Einbruchdiebstahl, Austritt von Leitungswasser, Sturm oder Glasbruch. Wichtig ist, dass die Haftungszeit ausreichend lange bemessen wird«, so Wendler. Ersetzt werden die Fixkosten, die trotz des Betriebsstillstands weiterlaufen, wie etwa Miete, Pacht, Kredite, Leasingraten oder Grundgebühren sowie auch der entgangene Betriebsgewinn. Der Versicherungswert ergibt sich aus dem Umsatz minus variabler weiterlaufenden Fixkosten.

»Der Markt zeigt, dass die derzeit vorhandenen Produkte zum Schutz vor Betriebsschließungen bei Pandemie keinen ausreichenden Schutz bieten.« 
Philipp Wassenberg, Vorstandsvorsitzender Ergo Austria International

Natürlich bieten die Versicherungen auch eigens auf die Branche zugeschnittene Pakete an. Auf diese greift auch Berndl-Florian zurück. »Bei uns am See sind Gewitter und Sturm keine Seltenheit, manchmal auch Hochwasser. In den vergangenen Jahren konnten wir durch unsere Versicherungen Schäden vor allem im Gastgartenbereich gut abdecken«, sagt die Hotelchefin. Genau diese Bausteine werden von den Versicherungen angeboten. »Für die Hotellerie und Gastronomie betrifft das etwa die Gastgarteneinrichtung oder auch mobile Datenerfassungsgeräte«, heißt es seitens der Ergo-Versicherung. Je nach Bedarf kann zusätzlich auch eine Technikversicherung mit einer Art Vollkasko abgeschlossen werden. »Dazu zählen zum Beispiel Versicherungen auf sämtliche Küchenmaschinen bis hin zu Schankanlagen«, so Wendler von der Wiener Städtischen.

Cyberkriminalität

Eine vollkommen neue Gefahr für die Branche geht seit einigen Jahren von Cyberkriminalität aus: So wurden etwa 2017 auf der Turracher Höhe in einem Hotel nach einem Cyberangriff gleich mehrmals sämtliche elektronische Zimmerschlüssel lahmgelegt, Ende 2018 berichtete die Hotelkette »Marriott« von bis zu 500 Millionen gestohlenen Gästedaten und im vergangenen Jahr hatten die digitalen Kriminellen mit dem Verschlüsselungstrojaner »Gandcrab 5.2« vor allem die Gastronomie im Visier. Schäden nach Datenangriffen können rasch in den sechsstelligen Euro-Bereich ansteigen. Wendler: »Besonders Hotels haben umfassende Daten ihrer Gäste gespeichert – Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Kreditkartennummer, Ausweiskopien sind begehrte Informationen für Hacker. Entsprechende Versicherungen decken entstandene Schäden ab. Auch das Thema All-Risk-Versicherung bekommt hier eine immer größere Bedeutung.«

»Cyberkriminalität wird vor allem in der Hotellerie ein immer größeres ­Thema. Entsprechende Versicherungen decken entstandene Schäden ab.«  
Doris Wendler, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Versicherung

Aber nicht nur zu seinem eigenen Schutz kann man sich versichern lassen, sondern auch seine Mitarbeiter. Wassenberg von der Ergo Austria empfiehlt dazu eine betriebliche Vorsorge, die von einer Pensionszusage über eine steuerfreie Zukunftssicherung bis hin zu einer Abfertigungsversicherung gehen kann. »Für Unternehmen stellt das vor allem auch eine gute Möglichkeit dar, um Mitarbeiter an den Betrieb zu binden«, sagt die Wiener Städtische Vorstandsdirektorin Wendler. Die Angebote der Versicherungen reichen von Gesundheitsvorsorge in Form einer Gruppenversicherung (mit oder ohne Beteiligung des Unternehmers an der Prämie) bis hin zu Gruppen-Unfallversicherungen.

Schadensersatz

Wichtig zu wissen: In Österreich werden die vom Gericht zugesprochenen Schadensersatzforderungen immer höher. Der auch auf Hotellerie spezialisierte Versicherungsmakler Erwin Gauglhofer empfiehlt aus diesem Grund die Betriebshaftpflichtversicherung auf eine Mindestversicherungssumme von 7 Millionen Euro anzupassen. Warum, verdeutlicht er in einem Beispiel: Ein Hotelgast stürzt vom Balkon oder isst einen Salat, in dem ein Glassplitter ist.

In beiden Fällen beträgt der unabsichtlich verursachte Personenschaden bis zu 3,5 Millionen Euro. Die Versicherungssumme beträgt laut Polizze aber nur eine Million Euro. Dem Hotelier bleiben jetzt Schulden in der Höhe von 2,5 Millionen Euro, die er von seinem Privatvermögen zahlen muss. Gauglhofer: »Ist die Versicherungssumme niedriger als die geforderte Summe, müssen Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen einstehen. Bei GmbHs wird das Firmenvermögen herangezogen. Die häufige Folge sind Konkurse.« Und nicht zuletzt gegen diese sollte und kann man sich versichern.

Pilot Projekt: Versicherung gegen Storno in der Gastro

Spannend, vor allem für die Gastro, ist ein Pilotprojekt der Europäischen Reiseversicherung, das mit Mai im »Pfarrhof« von Harald Irka und Tom Riederer in St. Andrä im Sausal gestartet ist: Erstmals wird es möglich sein, sich gegen Stornierungen bei Tischreservierungen zu versichern – die berühmte »No-Show«. Möglich macht das ein kleiner Trick, wie Riederer erklärt: »Bei der Reservierung für unser Menü kauft der Gast ein Ticket, ähnlich wie man es macht, wenn man zum Beispiel eine Konzertkarte kauft. Und genau diesen Vorgang kann man auf Wunsch über unsere Website auch ab sofort versichern.«

Versicherte Gründe sind zum Beispiel unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Tod, Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen oder auch bedeutender Sachschaden am Wohnsitz infolge eines Elementarereignisses. »Diese Versicherung kann der Gast zu seinem Ticketkauf individuell über unsere Internetseite anklicken und selbst bezahlen. Wir gleichen das dann mit einer Ermäßigung auf das Ticket aus«, so Riederer. Bei einem Preis von 100 Euro sind die Versicherungskosten für eine ­Person vier Euro. Irka und Riederer hoffen, dass ihr Pilotprojekt von vielen Gästen angenommen und zu einem Standard in der Branche wird.

Michael Pöcheim Pech
Autor
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