VDP Präsident Steffen Christmann

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VDP-Präsident Christmann: Schutzgemeinschaften sollen klassifizieren

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Die Neuordnung der Qualitätspyramide für den deutschen Wein ist auf der Zielgeraden. Konfliktpotenzial gibt es allerdings noch reichlich.

Das neue deutsche Weinrecht, Ende November vom Bundestag beschlossen, fokussiert nach dem Vorbild romanischer Bezeichnungen auf die Herkunft als Qualitätsmerkmal: Je enger der Ursprung definiert ist, als desto hochwertiger gilt der Wein. Die Spitze der Produktion bilden demzufolge Einzellagenweine, ihnen folgen Weine aus einzelnen Ortschaften (»Ortsweine«, als Analogie zu den »Villages«-Weinen Frankreichs), und so weiter bis zum »deutschen Wein«, der aus allen 13 Anbaugebieten verschnitten werden kann.

Grabenkämpfe um Millimeter

Nun steht jedoch noch die inhaltliche Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens durch Verordnungen an. Vor der hierfür entscheidenden Sitzung des Bundesrats, die für Ende März anberaumt ist, tauchen nun neue Themen auf. So sollen die stark umstrittenen Grosslagen aus dem Erbe des 1971er Weinrechts nun zunächst doch erst einmal erhalten bleiben. Die »Grosslagen« stehen in der Kritik, weil sich ihre Namen an den Klang von Einzellagen anlehnen und daher eine Verbrauchertäuschung nicht ausgeschlossen werden kann. Bislang konnte beispielsweise ein »Piesporter Michelsberg« aus 37 Einzellagen in neun Ortschaften verschnitten werden. In Zukunft wird die Nennung des Ortes Piesport nicht mehr statthaft sein, stattdessen sollen die Etiketten mit dem Zusatz »Region« gedruckt werden: Region Michelsberg.

Streit ist nun offenbar darum entbrannt, wie groß der Begriff »Region« auf dem Etikett stehen muss. Hier wird um jeden Millimeter gefeilscht: Der Vorschlag von VDP und deutschem Weinbauverband sieht vor, dass »Region« in gleicher Schrift, Farbe und mindestens zwei Drittel so groß wie die Grosslagenbezeichnung gedruckt werden muss. Im Verordnungsentwurf der Bundesregierung sollen nun 1,2 Millimeter Größe für das Wort »Region« ausreichend sein. Es wäre also denkbar, in Grossbuchstaben »Michelsberg« quer über ein Etikett zu drucken und daneben verschwindend klein »Region«. Da die Bundesländer im Bundesrat Änderungen am Verordnungsentwurf beschließen können, besteht allerdings Hoffnung, dass hier am Ende doch noch eine verbraucherfreundlichere Regelung getroffen wird.

Neuregelung fürs Grosse Gewächs?

Ein weiterer Kampfplatz sind die Bezeichnungen »Großes Gewächs« und »Erstes Gewächs«. »Die Bundesländer Hessen und Bayern wollen das Grosse Gewächs reglementieren«, berichtet Steffen Christmann, Präsident des einflussreichen Verbandes deutscher Prädikatsweingüter, auf dessen Klassifikationen die für die eigenen Mitglieder definierten »VDP.Grossen Gewächse« zurückgehen. Da der Begriff »Grosses Gewächs« nicht geschützt ist, steht der Terminus momentan jedoch als »Selbstauszeichnung«, wie Christmann sagt, jedem abfüllenden und vermarktenden Betrieb offen.

»Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es richtig ist, dass wir das GG strukturieren müssen, damit der Begriff nicht inflationär gebraucht und dann kaputtgemacht werden kann«, so Christmann weiter. Das Problem liege allerdings darin, dass staatliche Stellen davor zurückscheuten, Aussagen über die Lagenbonität zu treffen. Daher liege momentan ein Entwurf vor, in dem das Grosse Gewächs als Nachfolger des wenig erfolgreichen Begriffs »Selection« gefasst werde, mit gewissen Regeln für die Ertragsbeschränkung. »Aber ohne jeden Lagenbezug«, kritisiert Christmann.

Da eine Klassifikation nur Sinn mache, wenn sie die Güte der Weinbergslagen einbeziehe, hat Christmann einen besseren Vorschlag: »Ein Kompromiss könnte beispielsweise sein, dass Betriebe, die ein GG erzeugen möchten, die dafür verwendeten Flächen bei den regionalen Schutzgemeinschaften anmelden. Diese müssten Klassifikationsausschüsse gründen und könnten dann darüber befinden, ob die Erzeugung eines GGs aus dem fraglichen Weinberg statthaft ist oder nicht.«

Auch die Schutzgemeinschaften sind übrigens dem romanischen Vorbild nachempfunden, in Italien, Frankreich und Spanien wachen sie mit eigenen Regelwerken darüber, dass Schaden von Herkunftsbezeichnungen wie Rioja, Chianti oder Bordeaux ferngehalten wird. In Deutschland haben sich seit 2019 in den meisten Anbaugebieten ebensolche Schutzgemeinschaften konstituiert. Als Motoren einer bundeseinheitlichen Klassifikation könnte ihnen nun eine Schlüsselfunktion bei der Ausgestaltung der deutschen Wein-Zukunft zukommen.

Ulrich Sautter
Ulrich Sautter
Wein-Chefredakteur Deutschland
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