Streit um Pflanzrechte spaltet deutsche Weinszene

Am Votum des Agrarausschusses im Europaparlament scheiden sich die Geister.

Wo in Deutschland Wein angebaut werden darf, ist streng reglementiert. Nur auf Flächen, für die es Pflanzrechte gibt, dürfen Weinreben angebaut werden. Diese Rechte werden über einen Schlüssel der EU an die Mitgliedsländer zugeteilt. Wenn es nach dem jüngsten Votum des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments geht, dann soll sich das auch bis ins Jahr 2030 nicht ändern. Im März soll das Parlament über diese Vorlage abstimmen. Derzeit würde die Pflanzrechteregelung 2015 auslaufen.

DWV erfreut
Der deutsche Weinbauverband hofft auf die Annahme der Vorlage, um das Preisniveau der deutschen Weine aufrecht zu erhalten. Als »höchst erfreulich« bezeichnete DWV-Präsident Norbert Weber das Votum des Agrarausschusses in einer Presseaussendung. Schließlich will man um keinen Preis die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regeländerung hin zu einem Autorisierungssystem. Dieses würde nach einer Übergangszeit vorsehen, dass die Mitgliedsstaaten Neupflanzungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der existierenden Pflanzungen erlauben dürfen.

Sorge um Marktsegmente
Kritiker wie der Hamburger Autor Mario Scheuermann sehen dagegen im Votum des Agrarausschusses einen drohenden »Sieg der ewig gestrigen Besitzstandswahrer«. Die Befürchtung: Die drei großen Länder Italien, Frankreich und Spanien könnten bei Bedarf hunderttausende Hektar Pflanzrechtsreserven aktivieren, während Deutschland nur wenige tausend Hektar in petto hätte - mit der Folge, dass deutsche Erzeuger im Discountsegment und im Lebensmitteleinzelhandel noch stärker unter Druck gerieten.

(sb)

Sascha Bunda
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