Rechtsstreit zu Ende: Winzer müssen in Weinfonds einzahlen

Dass Winzer und Kellereien in den Deutschen Weinfonds einzahlen müssen, ist rechtens. Das entschied das Bundes-Verfassungsgericht.

Ein fünf Jahre andauernder Rechtsstreit ist nun zu Ende gegangen: Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied, sind die Abgaben, die Winzer und Kellereien an den Deutschen Weinfonds zu entrichten haben, rechtens. Einige Winzer hatten sich unter Berufung auf ihr Recht auf freie Berufsausübung gegen die Einzahlungen zur Wehr gesetzt – und müssen sich nun geschlagen geben. Schon alle anderen Urteile von Fachgerichten waren bisher zugunsten des Weinfonds ausgegangen.

Fonds muss bleiben
Aus dem Deutschen Weinfonds werden Maßnahmen zur Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland bestritten. Dieses zentrale Marketing ist nach der aktuellen Auffassung des Gerichtes weiterhin als bundesweite Regelung erforderlich. Der Fonds solle weiter die Qualität und den Ruf deutscher Weine verbessern und den Absatz fördern, da der deutsche Wein immer noch Imageprobleme habe. Eine privatwirtschaftliche Organisation, wie sie die klagenden Winzer gefordert hätten, sei dafür weniger geeignet.

»Riesige Freude«
Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds, zeigte sich im Gespräch mit dem Falstaff natürlich zufrieden mit dem Urteil. »Für uns ist das eine riesige Freude. Die Rechtmäßigkeit der Finanzierung ist nun bestätigt und wir haben nun endlich Planungssicherheit.« Auf die Winzer, die die Klage eingebracht hatten und wohl weniger zufrieden sind, will man nun zugehen. »Wir werden uns mit den Kreisen der Weinwirtschaft an einen Tisch setzen. Sicherlich gab es da einige Unzufriedenheit, die wir jetzt ausräumen wollen. Und dann schauen wir nach vorne, um auch den deutschen Wein weiter voran zu bringen.«

Verwunderung bei den Kritikern
Einer der schärfsten Kritiker der Weinfonds-Abgabe ist Michael Willkomm, Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen Kellerei Peter Mertes. 2009 hatte die Kellerei mit sechs weiteren Betrieben die erste Klage eingereicht. Gegenüber dem Falstaff wollte Willkomm keine Stellungnahme abgeben, da ihm das Urteil noch nicht schriftlich vorliege. Allerdings fügte er an: »Wir wundern uns nur darüber, dass das gleiche Gericht, welches noch vor wenigen Jahren die Zwangsabgaben der Landwirte und der Landwirtschaft (CMA) und der Waldbesitzer und Holzwirtschaft (Holzfonds) für verfassungswidrig gehalten hat, bei Winzern und Weinwirtschaft zu einem gegenteiligen Urteil gelangt ist.«

Der deutsche Weinfonds wurde 1961 eingeführt und war zuletzt jährlich elf Millionen Euro schwer. Winzer müssen 0,67 Euro pro 100 Quadratmeter Weinbaufläche einzahlen, Abfüller und Auslandsvermarkter bezahlen 0,67 Euro je 100 Liter.

In Rheinland-Pfalz müssen Winzer zusätzlich noch eine Landes-Abgabe für die Föderung ihrer Weine bezahlen: jährlich 0,77 oder 0,87 Euro pro Ar Weinbaufläche. Die so eingenommenen 1,6 Millionen Euro werden zur Absatzförderung von in Rheinland-Pfalz erzeugten Weinen verwendet. Auch diese Abgabe wurde für rechtens befunden.

(Sascha Bunda)

Sascha Bunda
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