Gericht verbietet »bekömmlichen« Wein

Mit besonderer Verträglichkeit zu werben, verstößt gegen europäisches Recht.

Die »Edition Mild - Sanfte Säure« der Winzergenossenschaft Deutsches Weintor im rheinland-pfälzischen Ibesheim stieß dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sauer auf. Unter dieser Bezeichnung wurden einige Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder vermarktet. Auf den Etiketten hieß es, die Weine seien wegen eines speziellen »Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung« besonders »bekömmlich«.

»Unzulässige Angabe«
Das verstoße gegen europäisches Recht, wurde am Donnerstag in Leipzig entschieden. Das berichten die »Salzburger Nachrichten«. Die Aufsichtsbehörde hatte darin eine »unzulässige gesundheitsbezogene Angabe« gesehen, der Europäische Gerichtshof schloss sich dieser Auffassung an. Mit der Angabe werde suggiert, dass der »bekömmliche« Wein weniger ungesund als andere Weine sei. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist nun das abschließende Urteil in der Causa, das Werbeverbot ist für die Winzergenossenschaft bindend.

(sb)

Sascha Bunda
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