König Ludwig II. ließ Schloss Neuschwanstein ganz nach seinen privaten Vorstellungen gestalten.

König Ludwig II. ließ Schloss Neuschwanstein ganz nach seinen privaten Vorstellungen gestalten.
© CC BY-SA 3.0 de

Freistaat Bayern verliert Prozess gegen ein Hotel

Der Streitpunkt? Der Name »Neuschwanstein«.

Das »Schloss Neuschwanstein« wurde ab 1869 für den bayerischen König Ludwig Ludwig II. als idealisierte Vorstellung einer Ritterburg aus der Zeit des Mittelalters im bayerischen Allgäu errichtet, wurde aber nie vollendet. Heute ist es eine vielbesuchte touristische Attraktion und Gerüchten zufolge soll sogar das Walt-Disney-Logo an die Architektur des pompösen Schlosses angelehnt sein. 

Der Name »Neuschwanstein« wurde auch beim Marken-und Patentamt als geschützt eingetragen. Ein Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang nennt sich jetzt allerdings »Explorer Hotel Neuschwanstein«. Der Freistaat Bayern wollte dem Hotel auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen und klagte: allerdings ohne Erfolg.

Die Argumentation

»Neuschwanstein« sei kein angestammter Ortsname, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Schlosses. Es sei eine »Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachte Fantasiebezeichnung«. Daher sei die Verwendung von »Neuschwanstein« im Hotelnamen eine »Unternehmenskennzeichenverletzung«, wie die Anwälte des Freistaats anführten.

Die Richter sahen dies aber anders: Das Wort »Neuschwanstein» im Hotelnamen habe nicht die Rechte des Freistaats beziehungsweise des Schlossmuseums verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste erkennen sie nicht. Die Nutzung von »Neuschwanstein« im Hotelnamen sei lediglich als beschreibend zu werten.

Unesco-Weltkulturerbe?

Voraussichtlich im Sommer 2025 wird das Welterbekomitee der Unesco darüber entscheiden, ob die Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee in die Unesco-Welterbeliste eingetragen werden. Das Verfahren dazu hat der Bayerische Landtag bereits vor 24 Jahren eingeläutet. Zwei weitere Verfahren in ähnlicher Sachlage seien noch am Laufen, teilte die Schlösserverwaltung mit.


Julia Emma Weninger
Julia Emma Weninger
Chefredakteurin Online
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