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Das sind die beliebtesten Pizzerien Deutschlands 2022

Wir wollten wissen: Welche ist Ihre liebste Pizzeria? Sie haben abgestimmt und nun stehen die Gewinner des diesjährigen Falstaff Pizzerien Votings Deutschland fest!

Salami, Tonno, hauchdünn und knusprig oder eher dicker und fluffig: An einer guten Pizza scheiden sich die Geister und bei der großen Zahl an Pizzerien ist es kein Wunder, dass die Meinungen darüber, wo man auch außerhalb Italiens in höchsten Genuss kommt, zum Teil stark auseinandergehen.

Für viele Deutsche ist Pizza das Lieblings-Fastfood schlechthin und jeder hat »seine« Pizzeria, in der die Pizzabäcker den Teig spektakulär durch die Luft wirbeln, mit erlesenen Zutaten belegen und perfekt auf den Punkt backen, genauso wie man es sich wünscht.

Deswegen wollten wir von unserer Community wissen: Wo essen Sie am liebsten Ihre Pizza? 

Die Falstaff-Community hat abgestimmt und die beliebtesten Pizzerien in den jeweiligen Bundesländern gewählt. 

Die Bundeslandsieger im Überblick

  • Baden-Württemberg: Restaurant Bommels, Binzen
  • Bayern: Restaurant Simpl, Auerbach in der Oberpfalz
  • Berlin: Pizzeria Trattoria Café LuNa
  • Hamburg: L'Antica Pizzeria da Michele
  • Hessen: DAVIS Pizza & Wine, Fulda
  • Niedersachsen: BESTIA Vera Pizza Napoletana, Hildesheim 
  • Nordrhein-Westfalen: Ristorante e Pizzeria Etna, Greven
  • Rheinland-Pfalz: Da Paolino, Konz
  • Saarland: Little Italy, Püttlingen
  • Sachsen: Sapori D'Italia, Dresden

Ihre Lieblingspizzerien in Baden-Württemberg

Ihre Lieblingspizzerien in Bayern

Ihre Lieblingspizzerien in Berlin

Ihre Lieblingspizzerien in Hamburg

Ihre Lieblingspizzerien in Hessen

Ihre Lieblingspizzerien in Niedersachsen

Ihre Lieblingspizzerien in Nordrhein-Westfalen

Ihre Lieblingspizzerien in Rheinland-Pfalz

Ihre Lieblingspizzerien im Saarland


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Ihre Lieblingspizzerien in Sachsen

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Das Voting war bis 19.10.2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihre Lieblings-Pizzeria fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Pizzerien des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblingsbetriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für die jeweiligen Bundesländer erstellt. 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Pia Schorlemmer
Pia Schorlemmer
Autorin
Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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