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Das sind die beliebtesten Kleinbrauereien Deutschlands 2021

Das Voting ist beendet und die beliebtesten Kleinbrauereien der Bundesrepublik für dieses Jahr stehen fest. Hier sind alle Sieger!

Die Deutschen sind zweifelsohne ein Bier-Volk und seit jeher leidenschaftliche Liebhaber des flüssigen Golds. Die großen Brauereien dominieren zwar nach wie vor die deutsche Bierlandschaft, aber immer mehr Klein- bis Mikrobrauereien sowie Craftbeer-Schmieden finden treue Anhängerschaften und begeistern mit ihren klassischen bis ausgefalleneren Kreationen aus Hopfen und Malz.

Um diese Bier-Vielfalt zu erhalten und zu fördern führt Falstaff jährlich eine Wahl der beliebtesten Kleinbrauereien durch. Die rege Beteiligung der Community mit rund 30.000 abgegebenen Stimmen zeigt, dass sich die Deutschen tatsächlich nicht nur für große Namen interessieren. Die meisten Stimmen konnten die Bottroper Craft Bier-Experten aus Nordrhein-Westfalen für ihr Bottroper Bier erlangen, dass überhaupt erst seit 2019 gebraut wird. 

Wir bedanken uns bei unserer Community für die fleißige Stimmabgabe und gratulieren allen Gewinnern!

Das sind die Sieger im Überblick:

  • Baden-Württemberg: SinghBräu (Weilheim an der Teck)
  • Bayern: Yankee & Kraut (Ingolstadt)
  • Berlin & Brandenburg: Schoppe Bräu (Berlin)
  • Hamburg, Bremen & Schleswig Holstein: Locksmith Brewing (Hamburg)
  • Hessen: BrauDich (Pfungstadt)
  • Niedersachsen & Mecklenburg-Vorpommern: Störtebeker Braumanufaktur (Stralsund)
  • Nordrhein-Westfalen: Bottroper Bier (Bottrop)
  • Rheinland-Pfalz: Denkmalz - Die Kapellenbrauerei (Bad Sobernheim)
  • Sachsen & Sachsen-Anhalt: Brauerei Zwönitz (Zwönitz)
  • Thüringen: Heimathafen - Braumanufaktur Jan Schlennstedt (Erfurt)

Alle Votings im Detail:

baden-württemberg


bayern


berlin


Hamburg


hessen


niedersachsen


rheinland-pfalz


nordrhein-westfahlen


sachsens


thüringen



NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.


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