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Das sind die beliebtesten Bäckereien Deutschlands 2021

Am vergangenen Sonntag wurde nicht nur eine neue Regierung gewählt — auch unser Bäckereien-Voting 2021 ist mit Rekord-Beteiligung über die Bühne gegangen.

Viele heimische Bäckereien zeichnen sich nicht nur durch ein umfassendes Brot- und Gebäcksortiment aus, sondern vor allen durch ihre handwerkliche Verarbeitung sowie die Verwendung bester Rohstoffe.

Deutschland ist und bleibt ein Land von Brot-Liebhabern. Das beweist einmal wieder das enorme Interesse an unserem Bäckereien-Voting 2021. Knapp 45.000 Stimmen wurden in den letzten eineinhalb Wochen in allen 16 Bundesländern abgegeben ­— absolute Rekordbeteiligung. Und es war auch spannender als je zuvor: Neben ein paar Titelverteidigungen, gibt es auch neue Sieger, die ein spannendes Rennen machen konnten. Aber sehen Sie selbst.

Wir gratulieren jedenfalls allen Gewinnern und bedanken uns bei unserer Community für die Teilnahme!

Die beliebtesten Bäckereien pro Bundesland:

  • Baden-Württemberg: Bäckerei & Konditorei Raisch, Calw
  • Bayern: Bäckerei Hurler, Leinheim
  • Berlin: Domberger Brotwerk
  • Brandenburg: Bäckerei Exner, Beelitz
  • Bremen: Brotmomente
  • Hamburg: Sören Korte Brotmanufaktur
  • Hessen: Bäckerei Pappert, Poppenhausen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Stadtbäckerei Kühl, Grimmen
  • Niedersachsen: Bäckerei Hacke, Ahnsen
  • Nordrhein-Westfalen: Bäckerei Zimmer, Kall-Sistig
  • Rheinland-Pfalz: Bäckerei & Konditorei Brot Sommelier Mario P. Berg, Budenheim
  • Saarland: Bäckerei Adelmann, Piesbach
  • Sachsen: Bäckerei & Konditorei Schwarze, Bennewitz
  • Sachsen-Anhalt: Bäckerei Meiling, Dessau
  • Schleswig-Holstein: Mühlenbäckerei, Heide
  • Thüringen: Bäckerei Bergmann, Frömmstedt

Hinweis: Für das Bundesland Rheinland-Pfalz mussten das Ranking nachträglich korrigiert werden, da es eine Verwechslung des hessischen Mainz-Kastels mit dem rheinland-pfälzischen Mainz gab. So ist der Zweitplatzierte in Rheinland-Pfalz nachgerückt und die Bäckerei Schröer behält ihr Ranking in Hessen. Dementsprechend fehlt in der unteren Darstellung auch der Prozentanteil. Wir danken für Ihr Verständnis.

baden-württemberg


bayern


berlin


brandenburg


Bremen


Hamburg


hessen


meck-pom


niedersachsen


nordrhein-westfahlen


rheinland-pfalz


saarland


sachsens


Sachsen-Anhalt


schleswig-holstein


thüringen



NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.


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