Nachdem die einige Bundesländer bereits vor den Weihnachtsfeiertagen mit härteren Corona-Regelungen durchgegriffen haben, ziehen nun auch Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen im Kampf gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante nach. In einigen Ländern gelten weitergehende Regeln, etwa Sperrstunden in der Gastronomie — wie in Hamburg, Bayern und jetzt neu auch in Baden-Württemberg.
Die wichtigsten Maßnahmen ab dem 28. Dezember:
- Es dürfen sich maximal zehn Geimpfte oder Genesene über 14 Jahre treffen, Kinder unter 14 werden unabhängig von ihrem Impfstatus nicht mitgezählt.
- Größere private Silvesterpartys sind nicht möglich – für Ungeimpfte gilt, dass sich nur ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen treffen darf.
- 2G oder 2GPlus (geimpft oder genesen und getestet) für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und im Einzelhandel. Ausgenommen bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs.
- Restaurants dürfen weiterhin geöffnet sein, allerdings ist es den Bundesländern selbst überlassen, ob sie den Zutritt etwa mit 2GPlus, beschränken. (Eine Auflistung aktueller Corona-Regelungen in den Bundesländern hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband auf der Homepage zusammengestellt.)
- Clubs und Diskotheken werden geschlossen.
- Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.
- In Sachsen gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen
- In Baden-Württemberg gibt es in der Gastronomie zwischen 22.30 Uhr und läuft 5 Uhr morgens jetzt ebenfalls eine Sperrstunde. In der Silvesternacht beginnt diese jedoch erst um 1 Uhr.
Das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 7. Januar angesetzt.