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Corona-Update: Diese Einschränkungen gelten über Silvester

Mit der Hoffnung die prognostizierte Omikron-Welle einzudämmen, treten die noch vor Weihnachten beschlossenen Maßnahmen nun deutschlandweit in Kraft.

Nachdem die einige Bundesländer bereits vor den Weihnachtsfeiertagen mit härteren Corona-Regelungen durchgegriffen haben, ziehen nun auch Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen im Kampf gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante nach. In einigen Ländern gelten weitergehende Regeln, etwa Sperrstunden in der Gastronomie  wie in Hamburg, Bayern und jetzt neu auch in Baden-Württemberg

Die wichtigsten Maßnahmen ab dem 28. Dezember:

  • Es dürfen sich maximal zehn Geimpfte oder Genesene über 14 Jahre treffen, Kinder unter 14 werden unabhängig von ihrem Impfstatus nicht mitgezählt.
  • Größere private Silvesterpartys sind nicht möglich – für Ungeimpfte gilt, dass sich nur ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen treffen darf.
  • 2G oder 2GPlus (geimpft oder genesen und getestet) für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und im Einzelhandel. Ausgenommen bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • Restaurants dürfen weiterhin geöffnet sein, allerdings ist es den Bundesländern selbst überlassen, ob sie den Zutritt etwa mit 2GPlus, beschränken. (Eine Auflistung aktueller Corona-Regelungen in den Bundesländern hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband auf der Homepage zusammengestellt.)
  • Clubs und Diskotheken werden geschlossen.
  • Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.
  • In Sachsen gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen
  • In Baden-Württemberg gibt es in der Gastronomie zwischen 22.30 Uhr und läuft 5 Uhr morgens jetzt ebenfalls eine Sperrstunde. In der Silvesternacht beginnt diese jedoch erst um 1 Uhr.

Das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 7. Januar angesetzt.

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