Die Reeperbahn ist eine der beliebtesten Ausgeh-Meilen Hamburgs.

Die Reeperbahn ist eine der beliebtesten Ausgeh-Meilen Hamburgs.
Symbolbild © Shutterstock / Authentic travel

Corona: Ist Alkoholverbot gerechtfertigt?

Von Südafrika bis Hamburg und München versucht man der Pandemie auch mit dem Verbot von Ausschank und Verkauf alkoholischer Getränke beizukommen. Was halten Sie davon?

Es sorgt für Unmut bis Entsetzen bei Bürgern und den ohnehin Corona-Krisen-gebeutelten Gastronomen: das – teils temporäre – Alkoholverbot. In Südafrika war beispielsweise bereits von März bis Anfang Juli ein umfassendes Alkohol- und Tabakverbot in Kraft, das nach einer kurzen Pause Mitte Juli erneut eingeführt wurde. Primär um die Kapazitäten in den Krankenhäusern für Covid-Patienten frei zu halten. Mit der Vermeidung von alkoholbedingter Gewalt und den einhergehenden Verletzungen sollte das Gesundheitssystem entlastet werden. Zudem sei es für die Menschen schwierig, die Abstands- und Hygienevorschriften unter Alkoholeinfluss einzuhalten.

Update 26. August

Auch in München wurde jetzt ein Alkoholverbot beschlossen, sobald eine 7-Tage-Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird. Derzeit liegt die Infektionsrate bei 27,93 (Stand 25. August). Sobald die festgelegte Grenze erreicht wird, gelten in ganz München folgende Verbote:

  • Ab 21 Uhr darf kein Alkohol zum Mitnehmen verkauft werden
  • Ab 23 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im gesamten öffentlichen Raum

Nüchtern betrachtet: Was halten Sie vom (teilweisen oder temporären) Alkoholverbot?


Kein Alkohol am Wochenende

Aus genau diesem Grund hat auch die Stadt Hamburg beschlossen, den Verkauf alkoholischer Getränke in den Szenevierteln zu beschränken. Mit dem ersten Augustwochenende gibt es auf den beliebten Ausgehmeilen der Hansestadt am Freitag- und Samstagabend zwischen 20 und 6 Uhr kein Bier mehr zum Mitnehmen.

Kein Abstand und aggressives Verhalten

»Auffälligstes Wesensmerkmal des abendlichen und nächtlichen Nutzungsverhaltens war, dass sich die Besucherkreise nicht an die Abstands- und Hygienevorgaben hielten. Besondere Brennpunkte stellten die Bereiche vor Alkoholverkaufsstellen dar. Dies umfasste die Eingangsbereiche und Vorplätze von Kiosken und Gaststätten mit Alkohol-Außer-Hausverkauf. Es bildeten sich lange Personenschlangen, die Läden waren zeitweilig überfüllt. Auch wurde bedauerlicherweise zeitweilig an den vergangenen Wochenenden ein erhöhtes Aggressionspotenzial festgestellt«, heißt es in der Allgemeinverfügung der zuständigen Bezirksämter. Betroffen von der Regelung sind:

  • Kioske
  • Supermärkte
  • Tankstellen
  • Lokale und Bars mit Gassenverkauf

Von der Regelung ausgenommen ist die Konsumation von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle in der konzessionierten Außengastronomie, etwa in Gastgärten.

Alkoholverbot entspannt die Lage

Die Verordnung wurde in den drei Hamburger Bezirken Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Mitte erlassen, wo man sich am 6. August darauf geeinigt hat, von Woche zu Woche über eine Verlängerung des temporären Verkaufsverbots zu entscheiden.

Folgende Stadtteile sind von der Verordnung betroffen:

  • St. Pauli rund um die Reeperbahn
  • Das Schanzenviertel
  • Teile Ottensens und Eimsbüttels

Nach Polizeiangaben zeige die Maßnahme auf den betroffenen Party-Hotspots Wirkung, Kiosk-Betreibern und Gastronomen bleibt indessen nichts anderes übrig, als die Verordnung hinzunehmen.

Andere Städte ziehen nach

Laue Sommerabende verleiten überwiegend junge Menschen dazu, sich in Parks und an öffentlichen Plätzen zu treffen und bei Bier und bester Laune aber ohne Mund-Nasen-Schutz und Einhaltung des Mindestabstands gemeinsam eine gute Zeit zu haben. Um dem Feier-Volk Herr zu werden folgte zuletzt auch Bremen dem Hamburger Vorbild. In Düsseldorf scheiterte eine ähnliche Verordnung vor dem örtlichen Verwaltungsgericht. Mitte Mai wurde in der Rhein-Metropole ein Außer-Haus-Verkaufs- sowie ein Trinkverbot für Alkohol erlassen. Ein Richter gab allerdings der Klage eines Einzelhändlers statt, demnach sei die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Alkohol-Verkaufsverbot rechtswidrig. »Weder der Verkauf noch der Verzehr von Alkohol außer Haus führten jedoch unmittelbar zu weiteren Infektionen und zur Ausbreitung der Krankheit.« Zur Eindämmung der Ausbreitung der Krankheit solle die Stadt zu anderen Maßnahmen greifen, hieß es damals.

Marion Topitschnig
Autor
Mehr entdecken
Mehr zum Thema