Bier: Reinheitsgebot soll Weltkulturerbe werden

Die deutschen Brauer kämpfen dafür, dass das fast 500 Jahre alte Gebot als Immaterielles Kulturerbe anerkannt wird.

Das »Reinheitsgebot für Bier« könnte schon bald Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt es zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach seiner Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es gilt als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

Vier Zutaten, 5000 Biermarken
Im Jahre 1516 war der Verbraucherschutz ein wichtiger Aspekt: Das Reinheitsgebot sollte Bier-Konsumenten vor der Verwendung billiger und zum Teil gesundheitsgefährdender Zutaten schützen. Heute entsteht in Deutschland aus diesen vier natürlichen Zutaten in über 1300 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5000 einzelnen Biermarken.

Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauerbundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes betonten die Wichtigkeit dieser jahrhundertealten Vorschrift: »Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken. Es garantiert Reinheit, Qualität und Bekömmlichkeit der nach dieser Vorgabe hergestellten Biere. Über Jahrhunderte wurde diese traditionelle Handwerkstechnik fortentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. Ungeachtet ihrer jahrhundertealten Tradition steht die Bierbereitung nach dem Reinheitsgebot bis heute für größtmögliche Transparenz bei der Produktion von Lebensmitteln und für ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz. Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Lebensmittelsicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden. Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deutschen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich.«

Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes ist bereits 2006 in Kraft getreten, wurde jedoch von Deutschland erst in diesem Jahr ratifiziert. Nun wird schrittweise ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt. Derzeit läuft die erste Bewerbungsphase: Bis Ende November 2013 konnten Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen Bewerbungen bei den 16 Bundesländern einbringen. Jede Bewerbung erfordert zwei unabhängige Gutachten von Sachverständigen. Für die deutschen Brauer hat der Bayerische Brauerbund vergangene Woche beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beantragt, das Reinheitsgebot für Bier in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen.

Doppelter Grund zur Freude 2016?
Nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland wird jedes Bundesland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis treffen und bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz übermitteln. Diese sendet dann eine maximal 34 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste an das Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiter. Dort werden sämtliche Bewerbungen geprüft und dann Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO in Paris gemacht. Der Evaluierungsprozess dauert insgesamt rund zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte.

www.bayerisches-bier.de

Foto © www.foto-fine-art.de / www.pixelio.de

(sb)

Sascha Bunda
Autor
Mehr zum Thema
Bier
Die dunkle Seite des Bieres
Ein kühles Blondes ins Glas? Nein danke, heute nicht. Wir möchten gerne etwas Dunkles zu uns...
Von Peter Eichhorn