Hotels in Deutschland sind über die Bettensteuer wenig begeistert.

Hotels in Deutschland sind über die Bettensteuer wenig begeistert.
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Bettensteuer bleibt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bettensteuer bei Hotels weiterhin zulässig ist.

Die Bettensteuer zählt zu den Besonderheiten des deutschen Tourismus: In etlichen Städten muss man bei Nächtigungen diese kommunale Abgabe bezahlen. Hotelbesitzer aus Städten wie Bremen und Hamburg hatten dagegen geklagt, doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Bettensteuer sehr wohl der Verfassung entspricht. Und hat sogar angefügt, dass die Bettensteuer auch bei Geschäftsreisen zulässig ist. Konkret können auch berufliche Übernachtungen mit dieser Steuer belegt werden. Das bedeutet: Statt einer Abschaffung der Bettensteuer kann diese nun sogar auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Bisher konnten Privatreisende einfach angeben, sie würden beruflich unterwegs sein – und schon musste die Bettensteuer nicht bezahlt werden. Das musste dann aber auch nachgewiesen werden.

In der Praxis wird diese Steuer den Hotelgästen etwa als Citytax oder Übernachtungssteuer angegeben. Die Höhe richtet sich entweder nach dem Nächtigungspreis oder es gibt eine Pauschale wie etwa fünf Euro pro Aufenthalt. Viele Städte nutzen die Steuer, um ihre Einnahmen zu erhöhen ­– diese sind allerdings nicht zweckgebunden, müssen also nicht im Tourismusbereich verwendet werden. Der Hotelverband hat bereits die Kommunen aufgefordert, auf die Steuer zu verzichten.

Redaktion
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